Bei der in § 224 StGB geregelten "gefährlichen
Körperverletzung" handelt es sich um eine
Qualifikation. Bei bestimmten Arten der
Körperverletzung, die durch genauere Merkmale
definiert sind, wird die Strafandrohung
erheblich erhöht, weil diese Begehungsweisen als
in hohem Maße gefährlich eingestuft werden:
(1) Wer die
Körperverletzung ...
1. durch Beibringung
von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen
Stoffen,
2. mittels einer
Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines
hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen
Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das
Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn
Jahren, in minder schweren Fällen mit
Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf
Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist
strafbar.
Oft tut auch der Unrecht, der nichts tut.
Wer
das Unrecht nicht verbietet, wenn er kann, der
befiehlt es.
- Marcus Aurelius -
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