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§ 224 Strafgesetzbuch -Gefährliche Körperverletzung- ...zum Kommentar

Bei der in § 224 StGB geregelten "gefährlichen Körperverletzung" handelt es sich um eine Qualifikation. Bei bestimmten Arten der Körperverletzung, die durch genauere Merkmale definiert sind, wird die Strafandrohung erheblich erhöht, weil diese Begehungsweisen als in hohem Maße gefährlich eingestuft werden:

(1) Wer die Körperverletzung ...

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,

3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,

4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder

5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.



Oft tut auch der Unrecht, der nichts tut.
Wer das Unrecht nicht verbietet, wenn er kann, der befiehlt es.

- Marcus Aurelius -